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Dr. Dominik Trautwein mit Blick über eine Berglandschaft

Interim Management

Neue Wege mit neuer Energie

Dr. Dominik Trautwein an einer Weggabelung im Wald

Führt der bisherige Weg nicht mehr zum Erfolg, ist das Management gefordert, neue Ansätze zu entwickeln. Veränderungen können nur dann wirksam sein, wenn sie strukturiert und kontrolliert umgesetzt werden. Werden Organisationen und Prozesse vollständig neu ausgerichtet, spricht man von Transformation. Sie bildet die Grundlage für dauerhaften Erfolg.

"Manchmal genügt ein neuer Blickwinkel, damit sich der Horizont weitet."
Unternehmensführung

Unter-
nehmens-führung

Krisenmanagement (Restrukturierung & Sanierung)

Finanzstatus
Der erste Schritt für eine insolvenzrechtliche Fortführungsprognose ist die Erstellung eines Finanzstatus (Liquiditätsstatus) zur Überprüfung der Zahlungsfähigkeit (§ 17 InsO Zahlungsunfähigkeit | § 18 InsO – drohende Zahlungsunfähigkeit)

Vermögensstatus:
Der zweite Schritt für eine insolvenzrechtliche Fortführungsprognose ist die Erstellung eines Vermögensstatus zur Überprüfung einer möglichen Überschuldung (§ 19 InsO Überschuldung)

Turnaround:
Der Turnaround ist eine außergerichtliche Sanierung und dient dazu, das Unternehmen wieder „zum Laufen“ zu bringen. Dazu bedarf es eines Sanierungskonzepts, mit dem die richtigen Maßnahmen initiiert und durch ein integriertes Maßnahmenmanagement umgesetzt werden.

Liquidation

Liquidation von Unternehmen

Für die Liquidation von Unternehmen gibt es zwei Verfahrensvarianten:
Offene und stille (geschlossene) Liquidation.

Der wesentliche Unterschied zwischen einer offenen und einer stillen (geschlossenen) Liquidation liegt im formellen Ablauf und der Publizität: Während die offene Liquidation das gesetzlich strikt geregelte, dreiphasige Standardverfahren mit Gläubigeraufruf durchläuft, verzichtet die stille Liquidation auf einen formellen Auflösungsbeschluss und wickelt das Vermögen rein durch tatsächliche Handlungen im Einvernehmen ab.

Hinweis: 

  • Wenn die Gesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig ist, ist eine reguläre Liquidation unzulässig. In diesem Fall besteht die Pflicht, Insolvenzantrag zu stellen.

  • Eine stille (geschlossene) Liquidation birgt hohe Haftungsrisiken für die Geschäftsführer. Taucht nach der formlosen Löschung doch noch ein Gläubiger auf, kann dies wegen Umgehung des gesetzlichen Gläubigerschutzes zu einer persönlichen Haftung oder einer nachträglichen "Nachtragsliquidation" führen.

Dienst-leistungen

Verwalter & Ausschuss

Sachwalter

Als zertifizierter ESUG-Berater und erfahrener Geschäftsführer in Eigenverwaltungsverfahren unterstütze ich Sachwalter bei ihrer Tätigkeit beim eigenverwaltenden Schuldner vor Ort. Dies sind Tätigkeiten der Prüfung, Zahlungsfreigaben, Liquiditätsplanung, operative Planung sowie Verkauf von Anlage- und Umlaufvermögen.

Insolvenzverwalter

Im Rahmen meiner Erfahrungen mit Regelinsolvenzen sowie Eigenverwaltungsverfahren unterstütze ich den Insolvenzverwalter bei der Erstellung des Gutachtens, der Bewertung der Masse, der operativen Tätigkeiten, bei Personalfragen und -aufgaben sowie dem Verkauf und der Verwertung von Anlage- und Umlaufvermögen.

Gläubigerausschuss

Auf Wunsch vertrete in einen Gläubiger oder eine Gläubigergruppe im Gläubigerausschuss des Insolvenzverfahrens . Da im Ausschuss auch Personen ohne Gläubigerstatus, jedoch mit Fach- und Sachverstand vertreten sein können, kann ich auf Vorschlag des Gläubigers oder der Gläubigergruppe vom Insolvenzgericht oder der Gläubigerversammlung gewählt werden.

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